Wir halten Sie auf dem Laufenden
Lesen Sie hier über Neuigkeiten aus der Praxis oder allgemeine medizinische Nachrichten.
Erweiterung unserer Praxisgemeinschaft
Wir freuen uns sehr, unser Ärzteteam erweitern zu dürfen und heißen Frau Dr. Andrea Bartels, Fachärztin für Neurologie, herzlich in unserer Praxisgemeinschaft willkommen.
Neujahrsgruß
Liebe Patientinnen und Patienten,
Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Auch im kommenden Jahr sind wir gerne für Sie da.
Ihr
Team der Praxisgemeinschaft
Änderung Praxis Vitali Livak seit dem 01.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patientinnen und Patienten,
Die Praxis für Psychiatrie Vitali Livak hat sich ab dem 01.01.2026 von unserer Praxisgemeinschaft Neuropsyche getrennt und wird nun als Einzelpraxis für Psychiatrie Vitali Livak geführt. Im 1. Quartal 2026 finden Sie die Praxis Vitali Livak noch an der gleichen Adresse wie bisher: Paulhuberweg 2, 85560 Ebersberg.
Die Praxis Vitali Livak in Ebersberg hat ab sofort eine eigene Anmeldung mit eigenem Anmeldezimmer (ausgeschildert), eigenes Personal (u.a. Frau Maryna Livak), eine eigene Telefonnummer für alle Angelegenheiten: 0151 26695744 und eine eigene Email-Adresse: info@praxis-livak.de
Wir möchten Sie deswegen bitten, ab sofort bei allen Ihren Anfragen an Praxis Livak ausschließlich oben genannte Kontaktdaten zu nutzen. Die bereits vereinbarten Termine müssen nicht neu vereinbart werden. Diese finden statt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr
Team der Praxisgemeinschaft
Praxisschließungen und Urlaube 2026
Dr. A. Bartels
16.02.-18.02.2026
30.03.-02.04.2026
03.08.-21.08.2026
Dr. K. Brinkhoff
16.02.-20.02.2026
30.03.-02.04.2026
25.05.-05.06.2026
24.08.-11.09.2026
Dr. Epoupa
(mittwochs keine Sprechstunde)
Dr. Gnahn
11.05.-22.05.2026
Fr. Dr. Taffertshofer
Bitte beim Praxisteam erfragen
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!
Bitte beachten Sie, dass laut Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns ab sofort jede*r Patient*in bei jedem Arztbesuch die Versicherungskarte vorlegen muss. Dies gilt auch für die Abholung von Rezepten/Verordnungen.
